
Ausfall Gemeinschaftsarbeit am 27.06.2026


Die Gemeinschaftsarbeit findet jeweils am Samstag in den Monaten März bis November in der Zeit von 9 bis 12 Uhr statt.
Jeder Gartenpächter muss im im Gartenjahr 6 Stunden an 2 Terminen leisten. Er ist selbst dafür verantwortlich, dass er seine Stunden leistet. Jeder kann mal verhindert sein, einfach frühzeitig melden, es findet sich immer eine Regelung für einen anderen Termin.
Für nicht geleistet Gemeinschaftsarbeit wird der Verein gem. der Vereinssatzung §4 Abs. 3a eine Entschädigung von 44€ je nicht geleistet Stunde in Rechnung stellen.

